AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der 63hertz GmbH Veranstaltungstechnik, Inhaber: Andrea Weigel, Hagen Weigel. 


1. Anwendungsbereich/Allgemeines
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der Fa. 63hertz GmbH und ihren Vertragspartnern (Kunden), die technische Geräte und/oder Dienstleistungen der 63hertz GmbH mieten, kaufen oder sonst in Anspruch nehmen. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages, der zwischen einem Kunden und der 63hertz GmbH abgeschlossen wird, gleichgültig, ob dieser Lieferungen oder sonstige Leistungen durch die 63hertz GmbH zum Gegenstand hat. Spätestens mit Entgegennahme der Ware/Leistung gelten diese als angenommen. Entgegenstehenden Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Die Angestellten der 63hertz GmbH sind nicht berechtigt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder schriftliche Zusicherungen zu geben, die über den eigentlichen Vertrag hinausgehen. Höhere Gewalt, Betriebseinstellung, Streiks, Nichtlieferung oder Lieferverzug des Vorlieferanten, Maßnahmen von Behörden und ähnliche unvorhersehbare Ereignisse entbinden die 63hertz GmbH von der Erfüllung geschlossener Verträge. Änderungen technischer Eigenheiten/Angaben von Artikeln oder des Programmangebots behalten wir uns jederzeit, ohne Vorankündigung und ohne öffentliche Bekanntgabe vor. 


2. Vertragsabschluss, Angebote 
Unsere Angebote sind, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, stets freibleibend und unverbindlich. Alle Verträge werden mit Zusendung unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder Rechnung, spätestens mit Ausführung/Zusendung der Lieferung bzw. der Leistung rechtskräftig. 3. Inanspruchnahme von Geräten und technischen Einrichtungen a) Der Kunde verpflichtet sich, die ihm zur Verfügung gestellten Geräte und technischen Einrichtungen ausschließlich zu dem im Vertrag festgelegten Zweck zu verwenden. b) Als Auslieferungsort für sämtliche Leistungen gilt der Geschäftssitz der 63hertz GmbH, soweit vertraglich nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. c) Der Kunde ist verpflichtet sich von der Vollständigkeit und der ordnungsgemäßen Beschaffenheit der vermieteten Geräte und technischen Einrichtungen einschließlich des Zubehörs unmittelbar nach Übernahme zu überzeugen. Spätere als bei Auslieferung oder Übergabe vorgebrachte Mängelrügen oder die Berufung auf Fehlmengen sind ausgeschlossen. d) Der Kunde ist verpflichtet, die ihm überlassenen Geräte und technischen Einrichtungen pfleglich zu behandeln und ordnungsgemäß zu verwahren. 4. Techniker a) Zur Anlieferung, Aufbau und Abbau, sowie falls einzelvertraglich vereinbart auch zur Bedienung, setzt 63hertz GmbH externe Techniker ein. b) Sofern vertraglich zwischen 63hertz GmbH und dem Kunden nicht anders vereinbart, steht der Kunde zum Techniker in keinem eigenen Vertragsverhältnis und ist dem Techniker gegenüber auch nicht weisungsberechtigt. c) Der Kunde setzt die Techniker vor Beginn des Aufbaus von allen behördlichen Auflagen, Sicherheitsbestimmungen, sowie örtlichen als auch sonstigen Besonderheiten, die mit der Veranstaltung im Zusammenhang stehen, in Kenntnis. Verletzt der Kunde diese Informationspflichten sind im Schadensfall die 63hertz GmbH und die Techniker von jeder Haftung frei, sofern der Schadeneintritt auf die fehlenden oder mangelhaften Informationen zurückzuführen ist. d) Setzt der Kunde die Techniker selbst als Tonleute ein, geschieht das aufgrund eines gesondert mit den Technikern zu schließenden Vertrag außerhalb der Rechtsbeziehungen zwischen 63hertz GmbH und dem Kunden. 


5. Urheber- und Leistungsschutz
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche für die Herstellung, Überspielung und Bearbeitung von Bild- und Tonaufnahmen notwendigen Urheber-, Leistungsschutz- oder sonstigen Rechte auf seine Kosten zu erwerben. Der Kunde garantiert, dass er diese Rechte besitzt und stellt die 63hertz GmbH von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Verpflichtung hergeleitet werden. Dies betrifft insbesondere auch die angemessenen Kosten einer Rechtsverteidigung. 


6. Gefahrtragung, Haftung des Kunden, Versicherung
a) Mit der Übergabe der Mietsache geht bis zur Rücknahme der überlassenen Geräte die Gefahr auf den Kunden über. Dieser haftet auch insbesondere für die Vollständigkeit und Schadlosigkeit der überlassenen Geräte vom Zeitpunkt der Übergabe bis zur Rücknahme. Der Kunde trägt das Transport- und Versandrisiko, soweit nicht die überlassenen Geräte durch die Techniker oder 63hertz GmbH zum Veranstaltungsort gebracht werden. b) Die überlassenen Gegenstände gelten als zurückgenommen, wenn der Verwender die Rücknahme ausdrücklich erklärt oder er die Gegenstände entgegennimmt oder Abbau und Rücktransport durch die Techniker vorgenommen werden.. c) Während der Mietzeit gehen notwendige Reparaturen, soweit sie nicht auf der normalen Abnutzung beruhen, zu Lasten des Kunden. Dieser ist verpflichtet, die 63hertz GmbH unverzüglich von sämtlichen auftretenden Schäden schriftlich Anzeige zu erstatten. d) Notwendige Reparaturen sind zwingend mit 63hertz GmbH abzustimmen und in jedem Falle fachmännisch auszuführen. e) Der Kunde ist verpflichtet, umgearbeitete Mietsachen nach Ablauf der Mietzeit auf eigene Kosten in den früheren Zustand zurückzuversetzen. f) Der Kunde haftet gegenüber der 63hertz GmbH für sämtliche Schäden und Aufwendungen, die diesem durch Handlungen, Maßnahmen oder Unterlassungen des Kunden, seiner Beauftragten und Arbeitnehmer entstehen. Die Haftung des Kunden umfasst auch mittelbare Folge- und Ausfallschäden, die der 63hertz GmbH durch das Schadensereignis entstehen (z.B. Umsatz bzw. Vermietungsausfälle). g) Anfallende Kosten für Reinigung, korrektes Aufwickeln der Kabel und Beseitigung äußerlicher Schäden (z.B. Kratzer) am zurückgelieferten Mietmaterial werden nicht unter 20,00 € berechnet. h) Der Kunde ist der 63hertz GmbH gegenüber zur Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen, behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen, insbesondere der Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften verantwortlich. Die allgemeinen Regeln der Technik sind zu beachten und einzuhalten. i) Der Kunde hat die Mietsache gegen alle Risiken ausreichend zu versichern. 


7. Mietzeit, Verspätete Rückgabe
a) Die vertraglich vereinbarte Mietzeit beinhaltet sowohl den Tag der Bereitstellung als auch den Tag der Rückgabe der Geräte. b) Für den Fall verspäteter Rückgabe haftet der Kunde 63hertz GmbH auch ohne Verschulden auf Ersatz sämtlicher Schäden, die diesem hierdurch entstehen (entgangener Gewinn bei Weitervermietung, Mietausfall). Mindestens schuldet der Kunde jedoch denjenigen Mietpreis, der für die Zeitspanne der geschuldeten und der tatsächlich erfolgten Rückgabe angefallen wäre. 8. Kündigung a) Der Kunde ist unter Beachtung der Regelung in Pkt. b) jeder Zeit zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. b) Für den Fall der Kündigung/Stornierung schuldet der Kunde 63hertz GmbH die vereinbarte Vergütung in Höhe von 50 % des Leistungspreises bis 14 Tage vor Vertragsbeginn, 85 % des Leistungspreises bis 7 Tage vor Vertragsbeginn, 95 % des Leistungspreises bis 4 Tage vor Vertragsbeginn, sowie die volle Vergütung bei späterer Kündigung. c) Dem Kunden steht der Nachweis eines geringeren Schadens offen. 9. Allgemeiner Haftungsausschluss Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht ein Kunde Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist und Ansprüche aus Produkthaftung oder Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geltend macht.. Dies gilt auch für das eigene Verschulden etwaiger Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB haftet der Verwender auch nicht für grobes Verschulden ihrer Erfüllungsgehilfen (ausgenommen leitende Angestellte). 10. Konkreter Haftungsausschluss a) Der Kunde hat die Mietsachen in einem ordnungsgemäßen und technisch einwandfreien Zustand übernommen. 63hertz GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Schäden gleich welcher Art, die dem Kunden durch Störungen oder den Ausfall der Mietsachen entstehen. Dies gilt gleichfalls für solche Schäden Dritter, die die Mietgegenstände nutzen. b) 63hertz GmbH übernimmt keine Gewähr für die Arbeit der Techniker, wenn diese vom Kunden mit der Betreuung der zur Verfügung gestellten Geräte durch eigenen Vertrag z.B. wie unter Pkt. 4d beauftragt sind. c) Kann 63hertz GmbH durch nicht von ihr zu vertretende Umstände (Einwirkung höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Betriebsstörungen, Streik oder Aussperrung, behördlicher Anordnungen, Unterbrechung infolge Stromausfall oder Stromschwankungen oder ähnliches) die vertraglichen Leistungen nicht oder nicht in vollem Umfang oder nicht zum vereinbarten Termin erfüllen, steht dem Kunden kein Recht auf Schadenersatz, Rücktritt vom Vertrag oder Zurückhaltung seiner Leistungen zu. d) Werden auf den zur Verfügung gestellten technischen Einrichtungen Bild-, Ton- oder sonstige Aufzeichnungen hergestellt, überspielt oder überarbeitet, übernimmt die 63hertz GmbH lediglich die Verpflichtung, diese Arbeiten fachmännisch durchzuführen. Eine Haftung der 63hertz GmbH für Mängel der Arbeitsergebnisse, die auf der technischen oder qualitativen Beschaffenheit des verwendeten Bild- oder Tonmaterials beruhen, ist ausgeschlossen. e) Für die Fälle, in denen durch den Verwender schuldhaft Beschädigungen am überlassenen Film oder Bandmaterial entstehen oder dieses abhanden kommt beschränkt sich die Haftung des Verwenders auf die Neulieferung von Rohmaterial in entsprechender Menge. 11. Gewährleistung Für Verträge mit Verbrauchern gilt die gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten ab Kaufdatum. Bei Rechtsgeschäften im Großhandelsbereich (z.B. mit Wiederverkäufern), also nicht mit Verbrauchern, behalten wir uns vor, die Garantie- /Gewährleistungsfrist für einzelne Produkte einzuschränken. Gebrauchtartikel, Verschleißartikel und Verbrauchsmaterial sind generell von der Garantie ausgenommen, es sei denn, es liegen eindeutige Materialfehler vor. In Einzelfällen kann eine zusätzliche Garantie unter Vorbehalt nach Bestätigung durch den Hersteller/Lieferanten erfolgen. Für Gewährleistungsfälle gilt wie folgt: a) Der Käufer hat Fehler unverzüglich nach deren Feststellung bei der 63hertz GmbH entweder schriftlich anzuzeigen oder von uns aufnehmen zu lassen. Für die bei der Nachbesserung eingebauter Teil wird bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist des Kaufgegenstands Gewähr aufgrund des Kaufvertrags geleistet. b) Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass - der Käufer einen Fehler nicht gemäß Ziffer a) angezeigt und unverzüglich Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben hat oder - der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist oder - in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung weder die 63hertz GmbH noch der Hersteller genehmigt hat oder - der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes (z.B. Betriebsanleitung) nicht befolgt hat. Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. Im Gewähr-leistungsfall leisten wir nach unserem Ermessen Nachbesserung, Tausch oder Gutschrift. Macht der Kunde (Verbraucher) von seinem gesetzlichen Recht Gebrauch und verlangt Wandlung, so behalten wir uns bei der Gutschrift/Auszahlung Abzüge für Abnutzungen o.ä. vor. Wird während der Gewährleistungsfrist eine Ware unberechtigt als fehler- oder mangelhaft eingesandt, berechnen wir für die Prüfung eine Pauschal in Höhe von € 50,00 zzgl. Der Versandauslagen. Rücksendungen ohne Vorankündigung sind grundsätzlich frei an uns zurückzusenden. Für Rücksendungen, die für den Kunden auf Grund gesetzlicher Regelungen kostenfrei bleiben sollen, entscheidet die 63hertz GmbH über die Versandart. 12. EIGENTUMSVORBEHALT Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung durch den Käufer Eigentum der 63hertz GmbH. Es gilt der erweiterte Eigentumsvorbehalt. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Gewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt für die Forderungen, die die 63hertz GmbH aus ihren laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber dem Käufer hat. Bei Warenrückforderungen aufgrund von Zahlungsverzug bzw. Zahlungsunfähigkeit des Käufers / Kunden sind wir berechtigt, etwaige Abnutzungen, Schäden und Wertverluste geltend zu machen. 13. Erfüllungsort, Gerichtsstand Für sämtliche Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen, denen diese AGB zugrunde liegen gilt als Erfüllungsort und Gerichtsstand Hanau als vereinbart


 

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